Digitalstrategie Justizvollzug 2030

Worum geht es?

Digitalstrategie Justizvollzug 2030

Der Wandel von der analogen zur digitalen und vernetzten Arbeitswelt ist auch im Schweizer Justizvollzug ein Dauerthema. Neue Möglichkeiten und Bedürfnisse verändern nicht nur die eingesetzten Instrumente, sondern auch die Prozesse der Zusammenarbeit sowie unser Verhalten im Alltag.

Der Justizvollzug ist in der föderalistisch organisierten Schweiz kantonal geregelt. Mit zunehmender Digitalisierung und Automatisierung in den einzelnen Kantonen gewinnt die digitale Vernetzung zwischen den Kantonen immer mehr an Bedeutung. Die Umsetzung der durchgängig elektronischen Aktenführung – von der Rechtsvertretung zur Justiz bis zum Vollzug – ist nur ein Beispiel dieser Entwicklung.

Die für den Justizvollzug zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte sowie die Amtsleitenden der Kantone wollen diese Chancen nutzen und die notwendigen Veränderungsprozesse mit gezielten Investitionen und Massnahmen weiter vorantreiben. Im Fokus stehen dabei immer nutzenstiftende Beiträge zugunsten einer erfolgreichen Wiedereingliederung der eingewiesenen Personen, der öffentlichen Sicherheit sowie der Effizienz im Schweizer Justizvollzug.

Mit der vorliegenden Digitalstrategie Justizvollzug (JV) 2030 wollen die Amtsleitenden des Justizvollzugs die Vorteile der kantonalen Umsetzungs- und Innovationskraft mit den Vorteilen einer gemeinschaftlichen Harmonisierung und Weiterentwicklung kombinieren. Es freut uns besonders, dass die Digitalstrategie JV 2030 ein gemeinsames Werk der 26 Kantone, HIS und SKJV ist: wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, dass sie sich in die Erarbeitung von Ambition, Handlungsfeldern und Zielen eingebracht haben. Mit der Formulierung und Priorisierung von Massnahmen verfügen wir zudem über eine gemeinsame Grundlage zur Umsetzung der digitalen Transformation im Schweizer Justizvollzug.

Bern, 15. Februar 2023

Romilda Stämpfli

Romilda Stämpfli

Präsidentin der KKLJV

Katja Schnyder-Walser

Katja Schnyder-Walser

Geschäftsführerin KKLJV

Bausteine
der Strategie

Die Digitalstrategie JV 2030 setzt sich aus der Ambition und den Zielen bis 2030 sowie den notwendigen Massnahmen zu deren Umsetzung zusammen. Da es im kantonal organisierten Justizvollzug keine schweizerische Gesamtstrategie gibt, formuliert die Ambition den notwendigen strategischen Handlungsrahmen, basierend auf grundsätzlichen Vorgaben aus der Gesetzgebung sowie auf handlungsleitenden Prinzipien einer erfolgreichen interkantonalen Zusammenarbeit.

Sechs Handlungsfelder und zugehörige Ziele umreissen die konkreten Bereiche der angestrebten digitalen Entwicklungen. Zur Umsetzung dieser Ziele sind diverse Massnahmen identifiziert, in einer rollenden Planung (Roadmap) priorisiert und hinsichtlich der zeitlichen Abfolge dargestellt.

Bausteine der Strategie

Geltungsbereich

Die Digitalstrategie JV 2030 nimmt Aspekte der Digitalisierung mit direktem fachlichem Bezug zum Justizvollzug auf. Digitale Themen ohne diesen Fachbezug wie beispielsweise Fragen zu Basis-IT-Infrastrukturen, allgemeinen IT-Berechtigungssystemen etc. sind bereits Bestandteil anderer Strategien und werden daher hier nicht berücksichtigt.

Der Justizvollzug ist in der Schweiz in der kantonalen Verantwortung. Jeder Kanton hat seine eigene Strategie und setzt dahingehend die geeigneten Massnahmen zur Digitalisierung um. Die Digitalstrategie JV 2030 soll weder die kantonalen Justizvollzugs-, Digital- oder IT-Strategien ersetzen noch konkurrieren.

Vielmehr soll sie die bereits laufenden Initiativen und die kantonalen und bundesweiten Strategien gezielt um interkantonale Aspekte ergänzen und als Orientierungshilfe und Erwartungsniveau für die Umsetzungen der Massnahmen in den Kantonen dienen. Damit sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Zusammenarbeit der Kantone in der Entwicklung der digitalen Vernetzung und Transformation über die bestehenden Grenzen hinaus zu unterstützen.

Die Digitalstrategie JV 2030 nimmt Aspekte der Digitalisierung mit direktem fachlichem Bezug zum Justizvollzug auf

Die Ziele und Massnahmen in der vorliegenden Strategie sind für die Periode 2023–2030 formuliert. Digitaler Wandel ist jedoch nicht ein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe. In diesem Sinne schafft die vorliegende Digitalstrategie JV 2030 die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen zur laufenden Weiterentwicklung der interkantonalen Digitalisierung im Justizvollzug. Die Massnahmen werden im zweijährlichen Rhythmus überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Ziele und Massnahmen in der vorliegenden Strategie sind
			für die Periode 2023–2030 formuliert

Wo wollen wir hin?

Ambition 2030

Mit der Digitalstrategie JV 2030 formulieren die 26 Kantone die Ambition, in der föderalen Welt des Justizvollzugs gemeinsam die Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen. Die Ambition identifiziert wichtige Eckpunkte der interkantonalen Zusammenarbeit und dient als Leitlinie für die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der digitalen Transformation.

Unsere Ambition

«Wir sind digital kompetent, durchgängig vernetzt und wir entwickeln unsere digitalen Instrumente gemeinsam zugunsten der Wiedereingliederung, der Sicherheit und der Effizienz im Schweizer Justizvollzug.»

Der Justizvollzug soll bis 2030 nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern auch bei Mitarbeitenden, betreuten Personen und gegenüber den Partnerorganisationen und der Öffentlichkeit als digital kompetenter und durchgängig vernetzter Dienstleister bekannt sein. Bei dieser Entwicklung orientiert sich die interkantonale Zusammenarbeit an den folgenden Leitlinien:

Mit der digitalen Transformation im Justizvollzug soll Mehrwert geschaffen werden

Mit der digitalen Transformation im Justizvollzug und den zur Umsetzung definierten Massnahmen der Digitalstrategie JV 2030 soll Mehrwert geschaffen werden – für die Verwaltung, die betreuten Personen im Justizvollzug und für die Öffentlichkeit. Dies durch mehr Effizienz, eine bessere Wiedereingliederung der betreuten Personen und erhöhte Sicherheit. Damit kann gleichzeitig auch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der kantonalen Strategien sowie der Digitalstrategie des Bundes geleistet werden.

Die Mitarbeitenden und Führungskräfte des Justizvollzugs unterstützen diese Ziele der digitalen Transformation auf interkantonaler Ebene in dreifacher Hinsicht: Indem sie über die Grenzen hinaus gemeinsam denken und zusammenarbeiten, die Systeme, Dateninhalte, Organisationen und Rechtsrahmen interoperabel umsetzen und die gemeinsamen Entwicklungen mehrfach nutzen.

Handlungsfelder

Die Digitalisierung zeigt sich in allen Bereichen des Justizvollzugs – sei dies in veränderten Prozessen, mit neuen Technologien in den Einrichtungen des Justizvollzugs, bei sich wandelnden Kompetenzen der Mitarbeitenden und Fähigkeiten der betreuten Personen bis hin zu neuen Organisationsformen und Rechtsfragen. Um jedoch die begrenzten finanziellen und personellen Kräfte des Justizvollzugs und der Kantone zu bündeln und gezielt einzusetzen, soll die Digitalstrategie JV 2030 insbesondere in sechs Handlungsfeldern einen strategischen Beitrag zur Umsetzung der Ambition 2030 leisten:

Handlungsfelder
Papierloses Büro und medienbruchfreie Prozesse
SmartPrison und Wiedereingliederung
Vernetzung und Sicherheit in der digitalen Welt
Harmonisierung Systeme und Daten
Befähigung der Mitarbeitenden
Entwicklung Kultur und Organisation
Papierloses Büro und medienbruchfreie Prozesse

1 Im Bereich der Verwaltung sollen die Papierakten digitalisiert, Prozesse mit den bestehenden Fachapplikationen automatisiert und für alle Beteiligten und Partner medienbruchfrei verfügbar gemacht werden.

SmartPrison und Wiedereingliederung

2 Gleichzeitig zum Ausbau der Einrichtungen zum SmartPrison soll auch die Förderung der digitalen Fähigkeiten der in den Justizvollzug eingewiesenen Personen als Mittel zur Wiedereingliederung vorangetrieben werden.

Vernetzung und Sicherheit in der digitalen Welt

3 Die Weiterentwicklung der Vernetzung und neuer digitaler Instrumente der Sicherheit in den Behörden und Einrichtungen des Justizvollzugs soll laufend ergänzt werden mit weiteren Fokusthemen wie Cybersicherheit und beispielsweise den Möglichkeiten der Cloudnutzung.

Harmonisierung Systeme und Daten

4 Einhergehend mit der Digitalisierung der Akten und der Automatisierung zugehöriger Prozesse sollen grosse Fortschritte bezüglich Harmonisierung der Systeme und Daten und Verbesserung der Datenqualität in den kantonalen Fachapplikationen gemacht werden.

Befähigung der Mitarbeitenden

5 Die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit aller Mitarbeitenden und Führungskräfte zum Gestalten und erfolgreichen Vorantreiben der digitalen Transformation sollen durch adäquate digitale Arbeitsumgebungen und mit dem Ausbau der erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen unterstützt werden.

Entwicklung Kultur und Organisation

6 Die notwendige Organisation und Verantwortlichkeiten sollen auch für die interkantonalen Fragestellungen der Digitalisierung klar definiert und zugewiesen werden.

Ziele

Mit gemeinsam definierten Zielen in den sechs Handlungsfeldern wird die Ambition 2030 konkretisiert und fassbar gemacht.
Abhängig vom Digitalisierungsgrad der einzelnen Kantone werden jedoch die notwendigen Massnahmen und Umsetzungsschritte pro Handlungsfeld unterschiedlich ausgestaltet und priorisiert.

Papierloses Büro und medienbruchfreie Prozesse
1

Papierloses Büro und medienbruchfreie Prozesse

Die heute noch allgegenwärtigen Papierakten sind auf Basis der Entwicklungen von Justitia 4.0 auch im Justizvollzug durchgehend digitalisiert und für alle Beteiligten verfügbar gemacht. Einhergehend mit der Digitalisierung der Akten und der Automatisierung der zugehörigen Prozesse sind die eingesetzten Fachapplikationen wo nötig harmonisiert und interoperabel gestaltet.

Strategische Ziele:
  • 1a

    Durchgängig digitalisierte und interoperable Aktenführung auf Basis der Entwicklungen Justitia 4.0

  • 1b

    Gemeinsames Verständnis zur Weiterentwicklung der Fachapplikationen und der Herstellerbeziehungen

Smart Prison und Wiedereingliederung
2

Smart Prison und Wiedereingliederung

Die Förderung der digitalen Fähigkeiten der betreuten Personen im Justizvollzug ist in der zunehmend digital vernetzten Welt ein zentrales Mittel zur erfolgreichen Wiedereingliederung. Ein sinnvoll harmonisiertes digitales Leistungsangebot für Eingewiesene unterstützt diese Bestrebungen, entspricht dem Normalisierungsprinzip und ermöglicht gleichzeitig den effizienten Ausbau der Einrichtungen zum digital befähigten SmartPrison.

Strategisches Ziel:
  • 2a

    Gemeinsame Entwicklungen bezüglich Förderung digitaler Fähigkeiten und digitalem Leistungsangebot für betreute Personen.

Vernetzung und Sicherheit in der digitalen Welt
3

Vernetzung und Sicherheit in der digitalen Welt

Mitarbeitende im Justizvollzug haben Arbeitsumgebungen, die eine digitale und abteilungs-, respektive kantonsübergreifende Zusammenarbeit sowie mobile Kommunikation ermöglichen und den Erfahrungsaustausch vereinfachen. Parallel zur Vernetzung und Einführung neuer digitaler Instrumente in Behörden und Einrichtungen werden verstärkt Themen wie Cybersicherheit und beispielsweise die Möglichkeiten der Cloudnutzung in die Betrachtungen miteinbezogen.

Strategische Ziele:
  • 3a

    Durchgängig interoperable Arbeits- und Kommunikationsmittel (digitaler Arbeitsplatz)

  • 3b

    Hohe digitale Sicherheit in allen relevanten Bereichen (Gebäude, Daten, Cybersicherheit)

Harmonisierung Systeme und Daten
4

Harmonisierung Systeme und Daten

Einhergehend mit der Digitalisierung der Akten und der Automatisierung zugehöriger Prozesse werden gleichzeitig die Daten harmonisiert und damit mehrfach nutzbar gemacht. Die Datenqualität in den kantonalen Fachapplikationen ist auf einem hohen standardisierten Niveau.
Damit künftige digitale Lösungen durchgängig umgesetzt werden können, ist für den Justizvollzug ein harmonisierter interkantonal wirksamer Rechtsrahmen eingeführt.

Strategische Ziele:
  • 4a

    Harmonisierung und Ermöglichen der mehrfachen Nutzung und des Austauschs der Daten

  • 4b

    Einheitliche Rechtsgrundlagen für die digitale Zusammenarbeit im Schweizer Justizvollzug

Befähigung der Mitarbeitenden
5

Befähigung der Mitarbeitenden

Alle Mitarbeitenden haben die Bereitschaft und notwendigen Fähigkeiten, die Veränderungen und Entwicklungen der digitalen Transformation mitzugestalten. Führungskräfte stellen den notwendigen Ausbau der erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zum erfolgreichen Vorantreiben des digitalen Wandels sicher und fördern damit Arbeitsmarktfähigkeit der Mitarbeitenden und die Arbeitgeberattraktivität des Justizvollzugs.

Strategisches Ziel:
  • 4a

    Ausreichend digitale Fähigkeiten und Ressourcen (Mitarbeitende und Führungskräfte)

Entwicklung Kultur und Organisation
6

Entwicklung Kultur und Organisation

Verantwortlichkeiten für interkantonale Fragestellungen der Digitalisierung sind klar zugewiesen, die notwendigen Zusammenarbeitsformen geschaffen. Führungskräfte und Mitarbeitende unterstützen aktiv die interkantonale Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch. Die gemeinsame Weiterentwicklung und Nutzung von Innovationen wird proaktiv gefördert.

Strategische Ziele:
  • 6a

    Gemeinsame Umsetzung der Strategie der digitalen Transformation im Justizvollzug mit klaren Verantwortlichkeiten

  • 6b

    Kultur der gemeinsamen Weiterentwicklung und Innovation

Der Weg dahin?

Der Weg dahin?

Massnahmen

Um die strategischen Ziele in die Tat umzusetzen, sind diverse Massnahmen zur Realisierung geplant, priorisiert und in einer rollenden Planung in zeitliche Abfolge gebracht. All diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass auch bei zunehmender Vernetzung das digitale Zusammenspiel der Personen und Systeme nicht nur innerkantonal, sondern auch interkantonal optimal funktioniert. Die Massnahmen...

  • schaffen notwendige Grundlagen und Voraussetzungen zur Digitalisierung,
  • setzen konkrete von der KKLJV priorisierte digitalisierte Leistungsangebote um,
  • fördern die strategischen Ziele der kantonalen und interkantonalen Zusammenarbeit im Justizvollzug.
Massnahmen zur Umsetzung der Ambition 2030

Der Massnahmenkatalog fasst die Massnahmen mit hoher strategischer Relevanz und Priorität zusammen, gruppiert nach denjeweiligen Zielen. Er beinhaltet Vorhaben unterschiedlicher Reifegrade, von der blossen Idee bis hin zu konkreten, bereits in der Realisierung stehenden Umsetzungsprojekten.
In den kommenden Jahren werden zudem – mit neuen Erkenntnissen aus der laufenden digitalen Entwicklung – auch weitere Massnahmen notwendig sein, um die Ambition 2030 vollumfänglich Realität werden zu lassen.

Massnahmen zur Umsetzung der Ambition 2030
  • Handlungsfeld
    Massnahmen
  • Papierloses Büro & medienbruchfreie Prozesse
    Papierloses Büro & medien­bruch­freie Prozesse
    1. Initialisierung und Umsetzung Projekt «eJustizvollzugsakte»
    (eJVAkte) in Abstimmung mit dem Projekt Justitia 4.0
    2. Konsequente Initialisierung kantonaler Projekte zur Umsetzung der elektronischen Akte (eJA, eJVAkte) in allen Kantonen
    3. Entwickeln einer Fachapplikations-Strategie aus der Perspektive des Justizvollzugs
  • Smart Prison + Wiedereingliederung
    Smart Prison + Wieder­ein­gliederung
    4. Formulierung Strategie / gemeinsames Ambitionsniveau bezüglich der Entwicklung der notwendigen digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der betreuten Personen im Justizvollzug
    5. Entwicklung standardisiertes digitales Angebot für eingewiesene Personen (modular einsetzbar für unterschiedliche Haftformen / Anstaltsgrössen) zum modularen «Standardangebot» mit Option gemeinsamer Einkauf
    6. Ergänzung des Angebots zur Bildung im Strafvollzug (BiSt) zur Entwicklung der digitalen Fähigkeiten der eingewiesenen Personen im Rahmen des Projekts NewLearning
    7. Bereitstellen zentrale Infrastruktur Electronic Monitoring für alle Teilnehmerkantone
  • Vernetzung + Sicherheit in der digitalen Welt
    Vernetzung + Sicherheit in der digitalen Welt
    8. Entwicklung Zielbild / Leitfaden für den digitalen und mobilen Arbeitsplatz im Justizvollzug auf Basis der Anforderungen Justitia 4.0 und der eJVAkte
    9. Schaffen von kantonsübergreifender Verantwortlichkeit für Cybersicherheit im Justizvollzug (in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen)
  • Harmonisierung Systeme + Daten
    Harmonisierung Systeme + Daten
    10. Einsetzen Arbeitsgruppe zur Definition der Werte und Regeln zur Harmo­ni­sierung der genutzten Daten (eJVAkte)
    11. Einführung IS-JV (automatisierte Statistik) in allen Kantonen und Einrichtungen des Justizvollzugs (inkl. Massnahmen zur Datenharmonisierung gemäss Standards)
    12. Bereitstellen der notwendigen Gesetzesgrundlagen für die Einführung der eJVAkte (inkl. digitalem Rechtsverkehr und Akteneinsicht)
    13. Bereitstellen der notwendigen Gesetzesgrundlagen für die Suchfunktionen IS-JV
    14. Erstellen Rechtsgutachten zu Möglichkeiten der Harmonisierung der bestehenden JV-Gesetzesbasis
  • Befähigung der Mitarbeitenden
    Befähigung der Mitarbeitenden
    15. Aufbau der notwendigen dedizierten kantonalen Ressourcen und Verantwortlichen für die Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030
  • Entwicklung Kultur + Organisation
    Entwicklung Kultur + Organisation
    16. Bilden eines Fachausschusses Digitalisierung «Digitalausschuss KKLJV» mit Verantwortung für die Weiterführung und Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030
    17. Schaffen einer Stelle der Leiterin / des Leiters Digitalstrategie JV 2030 (CDO) sowie weniger Mitarbeitenden für den Justizvollzug als interkantonale Digitalisierer und als Unterstützer vor Ort für die kantonalen Massnahmen
    18. Einrichten thematischer Expertengruppen mit kantonalen Experten zur Förderung des interkantonalen Erfahrungsaustauschs
Rollende Planung

Die rollende Planung (Roadmap) zeigt die zeitliche Grobplanung der Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030. Sie vermittelt eine vereinfachte Übersicht der wichtigsten längerfristig wirkenden Massnahmen (Kenntnisstand 2022). Über die kantonalen Roadmaps werden die bereits bestehenden kantonalen Strategien und Projekte sowie die Harmonisierungsbestrebungen des HIS-Programms mit der Digitalstrategie JV 2030 verzahnt.
Zur Umsetzung der Ambition 2030 wird die Roadmap laufend durch weitere zum Aktualisierungszeitpunkt priorisierte Massnahmen ergänzt.

Rollende Planung

Organisatorisches

Gemeinsam?

Gemeinsam bedeutet nicht, alles gleich zu machen, sondern gemeinsam zu denken und zu planen. Gemeinsam bedeutet auch, Vernetzung unter den Systemen, Personen und Organisationen, Inhalten und auch unterschiedlichen Rechtsrahmen zu ermöglichen und zuzulassen, d.h. interoperabel umzusetzen. Gemeinsam kann zudem bedeuten, von bereits erhobenen Daten, gemachten Erfahrungen und Innovationen anderer zu profitieren und diese mehrfach zu nutzen. Die Umsetzungsorganisation der Digitalstrategie JV 2030 unterstützt diese Bestrebungen und schafft die notwendige Verantwortlichkeit für die gemeinsame interkantonale Digitalisierung.

Umsetzungsorganisation

Grundsätzlich setzen die Kantone die Digitalstrategie JV 2030 im Auftrag der KKJPD in eigener Verantwortung um, jedoch geleitet durch die gemeinsame Ambition 2030 und die strategischen Ziele. Dabei werden sie bei kantonsübergreifenden Umsetzungen gezielt durch HIS, das SKJV und die Konkordate unterstützt. Bei der operativen Umsetzung und der Planung setzt die KKLJV zudem eine/n Leiter/in Digitalstrategie (Chief Digital Officer, kurz CDO) mit einem kleinen zentralen Team ein.

Umsetzungsorganisation

Damit werden im Justizvollzug klare Verantwortlichkeiten sowie die zusätzlich notwendige Schubkraft für die interkantonale Umsetzung der digitalen Transformation geschaffen.

Die vorliegende Digitalstrategie JV 2030 dient als Rahmen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der digitalen Zusammenarbeit der Kantone. Die Massnahmen werden laufend durch die KKLJV aktualisiert und den neuen Bedürfnissen entsprechend angepasst. Mit einem regelmässigen Monitoring stellt der Digitalausschuss die Umsetzung sicher.

Konsequenzen

Konsequenzen

Finanzen

Die verschiedenen Massnahmen der Digitalstrategie JV 2030 wandeln nicht einfach Analoges in Digitales, soandern sie schaffen auch die notwendigen Voraussetzungen, um auf künftige und immer schnellere Entwicklungen in der digitalen Welt besser reagieren zu können.

Dieser Wandel und die Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030 bedingen jedoch auch zusätzliche Mittel, die die Kantone bewusst und für eine befristete Zeit einsetzen. Dabei handelt es sich einerseits um die Projekt- und Umsetzungskosten der geplanten Massnahmen (z.B. Einführung digitale Akte, SmartPrison), andererseits auch um Investitionen in moderne Arbeitsplätze sowie um die befristete Finanzierung der zusätzlich notwendigen zentralen und kantonalen Ressourcen zur Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030.

Die aufgezeigten organisatorischen und systemischen Massnahmen der Digitalstrategie JV 2030 werden mittel bis längerfristig zu kürzeren Projektlaufzeiten, optimierten Betriebskosten und zu mehr Qualität führen. Der eigentliche Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der Digitalisierung und der damit verbundenen Transformation wird sich jedoch konkret im Rahmen der einzelnen Umsetzungsprojekte zeigen.

Personelle Ressourcen

Die Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030 führt neben der Schaffung von Verantwortlichen für die Umsetzung auf der Schweizer Ebene (CDO und Digitalausschuss) auch zu zusätzlich erforderlichen kantonalen Ressourcen. Deren Umfang ist jedoch abhängig von den jeweiligen konkreten kantonalen Massnahmen und Agenden und muss daher im ordentlichen Budgetprozess der Kantone berücksichtigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass neben den Ressourcen zur projektspezifischen Umsetzung von Massnahmen auch in jedem Kanton eine für die Digitalisierung im Fachbereich Justizvollzug verantwortliche Stelle («Kümmerer») geschaffen werden sollte

Personelle Ressourcen
Rechtliches

Häufig sind es heute nicht technische Probleme, sondern rechtliche und politische Überlegungen, die wirkungsvolle digitale Lösungen verhindern. Die aktuelle föderale Gesetzgebung im Justizvollzug und die kantonalen Datenschutzgesetze sind vielfach projektbezogen und damit ungenügend auf die generellen Anforderungen der Digitalisierung und der damit verbundenen Vernetzung unter den Verwaltungsbereichen und den Kantonen ausgerichtet.

Der Justizvollzug setzt sich daher im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen des Bundes, der Strafjustiz und der Umsetzung der Digitalstrategie JV 2030 dafür ein, zukunftsgerichtete und kantonsübergreifende rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. So können bessere und vernetzte Fach- und Informationsplattformen genutzt und ein harmonisierter und effizienter Datenaustausch unter den Kantonen gesetzeskonform ermöglicht werden.

Chancen und Risiken

Die laufende digitale Transformation und die beschriebenen Massnahmen bieten zahlreiche Chancen für den Justizvollzug, bergen andererseits auch Risiken, die es zu berücksichtigen gilt:

Chancen (die genutzt werden sollen)
Chancen (die genutzt werden sollen)
Effizienz verbessern:

Die digital vernetzten Kantone erhöhen auch interkantonal ihre Effizienz durch medienbruchfreie, automatisierte und standardisierte Prozesse, Systeme und Daten. Leistungen können schneller und in besserer Qualität abgerufen werden. Es bleibt mehr Zeit für die persönliche Betreuung der Personen im Vollzug und in der Bewährung.

#elektronische Akte
#IS-JV

Von Innovation und Erfahrungen profitieren:

Mit der aktiven Förderung des Erfahrungsaustauschs und der interkantonalen Zusammenarbeit können alle Kantone von bereits ge - machten Erfahrungen anderer profitieren und 26 Einzellösungen verhindert werden. Gezielte Innovationen und Kooperationen ermöglichen auch neue und bessere Modelle der Leistungserbringung (Beispiel Electronic Monitoring).

#Expertengruppen
#gemeinsame Konzepte und Strategien

Wirksamkeit erhöhen:

Die gemeinsame abgestimmte Nutzung der digitalen Instrumente und der Aufbau der digitalen Fähigkeiten erhöhen nicht nur die Sicherheit der Prozesse, Systeme und der Anspruchsgruppen, sondern verbessern auch die Wirkung der gemäss Verfassung geforderten Wiedereingliederung der betreuten Personen.

#Smart Prison
#Reduktion digital Gap

Risiken (und was dagegen zu tun ist)
Steigende Kosten und scheiternde Projekte:

Nicht digital first ist im Vordergrund. Denn digitale Transformation soll als Erstes einen Nutzen für die Anspruchsgruppen bringen. Daher werden die besten Projekte selektiert und priorisiert, um deren erfolgreiche Umsetzung mit einer sinnvollen Projektorganisation, klaren Zielen und einem wirkungsvollen Monitoring zu sichern.

#CDO
#HIS
#Roadmap

Papier ist geduldig:

Strategien sind schnell geschrieben. Digitalisierung wird jedoch nicht auf die Schnelle verwirklicht – und schon gar nicht in einer föderalistisch organisierten Verwaltung. Daher schafft die Digitalstrategie JV 2030 klare Verantwortlichkeiten und einen Plan für die Umsetzung und die kontinuierliche Weiterentwicklung. Die Mitarbeitenden und Führungskräfte werden zudem in der Zusammenarbeit gefördert, damit sie fähig und bereit sind, die digitale Transformation zu unterstützen und mitzugestalten.

#Digitalausschuss
#Roadmap

Gestohlene Daten und geknackte Systeme:

Die digitale Welt bringt auch neue Risiken – vom Datendiebstahl bis zum Systemunterbruch. Deshalb wird die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit verstärkt, damit auch das digitale Leistungsangebot die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllt und das Vertrauen der Mitarbeitenden und der Bevölkerung in die digitalen Möglichkeiten gestärkt wird.

#Expertengruppen
#Cyber
#Rechtsrahmen

Gestohlene Daten und geknackte Systeme
Kultur und Zusammenarbeit

Der Erfolg der digitalen Transformation im Justizvollzug ist nicht nur abhängig vom nutzenstiftenden Einsatz neuer technologischer Mittel, sondern ebenso von einem breit verankerten Bewusstsein für eine neue digitale Arbeitsweise. Die erfolgreiche digitale Transformation basiert auf der Fähigkeit und der Bereitschaft zur intensiven abteilungs-, direktions- oder eben kantonsübergreifenden Zusammenarbeit – nicht auf Silodenken. Führungskräfte müssen den Wandel nicht nur zulassen, sondern selbst vorleben und aktiv fördern. Die digitalen Kompetenzen müssen mit geeigneten kantonalen Weiterbildungsmassnahmen sowie über die Anpassung der Kompetenzprofile bei der lokalen Rekrutierung aktiv aufgebaut werden. Die aufgezeigten Massnahmen der Digitalstrategie JV 2030 (gemeinsame Strategie und Massnahmen, kantonsübergreifenden Verantwortlichkeiten, Erfahrungsaustausch über Expertengruppen, Bildungsmassnahmen des SKJV etc.) unterstützen diese kantonalen Bestrebungen.

Kommunikation

Die Digitalstrategie JV 2030 wird nur erfolgreich sein, wenn alle Führungskräfte, alle Mitarbeitenden im Justizvollzug, die Regierungen der Kantone wie auch diverse externe Partner sie verstehen und bei deren Umsetzung mitarbeiten. Daher werden die formulierten Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen innerhalb der Verwaltung sowie auch öffentlich kommuniziert. Dies fördert den angestrebten Erfahrungsaustausch und ermöglicht es allen Beteiligten, sich mit Ideen und konkreten Vorschlägen bei der Weiterentwicklung des digitalen Justizvollzugs einzubringen. Die KKLJV wird deshalb auch in den kommenden Jahren regelmässig über die Fortschritte der Digitalstrategie Justizvollzug 2030 berichten.

Die Digitalstrategie JV 2030 wird nur erfolgreich sein

Glossar

Begriffe der Digitalisierung

Cloud Computing

Ist die Bereitstellung von Diensten (Server, Speicher, Datenbanken, Netzwerkkomponenten, Software, Analyseoptionen etc.) über das Internet («die Cloud»). Vorteile können sein, dass Daten überall und jederzeit zur Verfügung stehen und oft durch die Auslagerung von Hard- und Software-Investitionen an die Cloud-Anbieter seitens der Unternehmen Kosten gespart werden können. Problematisch hingegen ist die Überlassung aller Daten an diese Cloud-Dienstleister. (Quelle: adaptiert aus Glossar arbeitfairgestalten.at)

Digital First

«Zuerst Digital» – Soll heissen, dass der digitale Kanal zur ersten Wahl bei der Zusammenarbeit werden soll und entsprechend forciert wird. (Quelle: Digitalisierungsstrategie Solothurn)

Digitale Kompetenzen / Fähigkeiten

Mit digitalen Fähigkeiten werden erlernte Fertigkeiten zur Erledigung einer bestimmten Arbeit mit Hilfe von Informationstechnologien bezeichnet (z.B. Umgang mit PC, Office etc.). Mit Kompetenzen werden eher Kenntnisse und Verhaltensweisen zur erfolgreichen Lösung von Problemen in variablen Situationen bezeichnet.

Interoperabilität

Interoperabilität ist die Fähigkeit unabhängiger, heterogener Systeme, nahtlos zusammenzuwirken, resp. Daten auf effiziente und verwertbare Art und Weise auszutauschen und dem Benutzer zur Verfügung zu stellen, ohne dass dazu besondere Adaptierungen notwendig sind. Dazu ist in der Regel die Einhaltung gemeinsamer technischer Normen / Standards notwendig. (Quelle: adaptiert aus Wikipedia)

Justitia 4.0 / eJustizakte / eJustizvollzugsakte

Die Schweizer Justiz ist mit dem Projekt Justitia 4.0 (J4.0) auf dem Weg zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte (eJA). Dies betrifft nicht nur Anwälte, Staatsanwaltschaft und Gerichte, sondern auch den Justizvollzug als vollziehende Behörde. Um nicht nur die strittige Akte digital empfangen und weiterreichen zu können, sollen ebenso die justizvollzugseigenen Dossiers (Personendossiers / Laufakten) entsprechend digital verfügbar gemacht werden (eJVAkte). Damit soll ein papierloses Büro und medienbruchfreie Prozesse über die gesamte Justizkette sichergestellt werden.

Digitaler Wandel / digitale Transformation
Digitaler Wandel / digitale Transformation

Unter digitaler Transformation wird der fortlaufende Veränderungsprozess der Organisation sowie seiner Dienstleistungen und Prozesse, der durch neue und innovative Technologien vorangetrieben wird, verstanden. Weiter gibt die digitale Transformation den Anstoss, die Organisationskultur und -struktur neu zu denken, ein Bewusstsein für digitale Lösungen zu schaffen, neue Denkweisen und Innovationen zu fördern sowie Ideen zu testen. (Quelle: Digitalisierungsstrategie Solothurn)

Smart Prison

Es gibt keinen fest definierten Begriff Smart Prison. Hier wird der Begriff für die digitalisierte und vernetzte Welt der Insassen / Klienten in den Einrichtungen und auch später im Prozess der Bewährungshilfe benutzt. Hauptsächlich werden hier Fragen wie Haftraumtechnik, digitalisierte Angebote für Insassen / Klienten, aber auch die Digitalisierung der Gebäude (Sicherheits- / Überwachungstechnik) im Sinne von Smart Home beantwortet.

Strategie / Ambition (Vision)

Eine Vision beschreibt die erwünschte zukünftige Situation einer Unternehmung oder Organisation. Die Strategie zeigt den Weg (Mittel, Massnahmen, Schritte) auf, wie diese Vision erreicht werden soll.

Abkürzungen
  • BiSt
    Bildung im Strafvollzug
  • eCH
    E-Government-Standards
  • eJA / eJVA
    eJustizakte, eJustizvollzugsakte
  • eCH
    E-Government-Standards
  • HIS
    Programm Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz
  • IS-JV
    Informationssystem Justizvollzug - automatisierte Statistik des Justizvollzugs
  • J4.0
    Projekt Justitia 4.0 – Einführung elektronisches Dossier /
    Rechtsverkehr in der Schweizer Justiz
  • KKJPD
    Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
  • KKLJV
    Konferenz der Kantonalen Leitenden Justizvollzug
  • NCSC
    Nationales Zentrum für Cybersicherheit
  • SKJV
    Schweizerisches Kompetenzzentrum für Justizvollzug